Burkhart-Gymnasium
Mallersdorf-Pfaffenberg
Burkhartstraße 3
84066 Mallersdorf-Pfaffenberg
Tel. 08772 / 9 60 30
Fax 08772 / 9 60 328
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Grundsätze für die Hausaufgaben (§ 52)
Koordination durch die Klassenleiter (mit Hilfe des Klassenbuchs)
Grundsätze zu den Leistungsnachweisen (§ 53)
im W-Seminar werden in 11/1 und 11/2 jeweils mindestens zwei kleine Leistungsnachweise gefordert;
im P-Seminar werden mindestens zwei kleine Leistungsnachweise gefordert (§ 53.3)
Ersatz einer Schulaufgabe durch eine andere (gleichwertige) Form von Leistungsnachweis (einheitlich für eine Jahrgangsstufe / Ausbildungsrichtung) (§ 54.2)
Mündliche Prüfung in den mod. Fremdsprachen anstelle einer Schulaufgabe (§ 54.1)
in Jahrgangsstufe 6
in Jahrgangsstufe 9
in Jahrgangsstufe 7 (ntg)
in Jahrgangsstufe 9 (sg)
in Jahrgangsstufe 10
in Jahrgangsstufe 11
Nach einem detaillierten, schriftlich vorgelegten Prüfungsplan werden alle Schülerinnen und Schüler eine Prüfung ablegen. Die genauen Termine werden durch den Fachlehrer rechtzeitig bekannt gegeben. Selbstverständlich werden alle in der Prüfung vorkommenden Aufgabenformen und der Ablauf der Prüfung im Unterricht geübt. Wie auch bei schriftlichen Leistungserhebungen erfolgen rechtzeitig vor der Prüfung genaue Stoffangaben. Ebenso erhalten die Schüler einen Bewertungsbogen auf dem die geprüften Teilgebiete mit Bewertungseinheiten und die Note ersichtlich sind. Dieser Bewertungsbogen kann auch von den Eltern eingesehen werden.
Verwendung der Intensivierungsstunden, Teilungsstunden und Profilstunden (§ 43.1)
Jgst. 5 D, E, M
Jgst. 6 D, E, M, L/F (teilweise Wechsel zum Halbjahr)
Jgst. 7 E, L/F (teilweise Wechsel zum Halbjahr, Englisch verpflichtend)
Jgst. 8 D, E, M (teilweise Wechsel zum Halbjahr)
Für die Schüler sind verpflichtend:
2 Intensivierungsstunden in den Jgst. 5 und 6,
1 Intensivierungsstunde (Englisch) in Jgst. 7,
in den Jgst. 9 und 10 keine Intensivierungsstunden
zum naturwissenschaftlichen Arbeiten
Jgst. 5 Natur und Technik (Biologie)
Jgst. 7 Natur und Technik (Physik)
Jgst. 8 Ph, Ch (im NTG-Zweig)
Jgst. 9 Ph, Ch (im NTG-Zweig)
Jgst. 10 Ph, Ch (im NTG-Zweig)
Jgst. 10 W/R, WIn (im WSG-W-Zweig)
Grundsätze über Beaufsichtigung der Schülerinnen und Schüler (§ 38)
Die Schülerinnen der Jgst. 5 bis 7 dürfen das Schulgelände während des Unterrichtstags nicht verlassen, auch nicht in der Mittagspause. In der Mittagspause dürfen nur die Schülerinnen und Schüler der Mittel- und Oberstufe das Schulgelände verlassen.
SMV, Zahl der Verbindungslehrer, Wahlverfahren für Klassen- und Schülersprecher (§ 10 ff.)
Nachschreiben von Schulaufgaben
Die Regelungen basieren auf Absprachen bzw. Entscheidungen des Direktorat und den verschiedenen Gremien (Lehrerkonferenz, Elternbeirat, SMV, Schulforum).
Stand: September 2011