Schulinterne Regelungen

entsprechend der Schulordnung für die Gymnasien (GSO)

am Burkhart-Gymnasium

  

 

Grundsätze für die Hausaufgaben (§ 52)

 

  • an kurzen Nachmittagen (Pflichtunterricht bis 14.50 Uhr): max. 1 Stunde
  • an langen Nachmittagen (Pflichtunterricht bis 16.30 Uhr): keine schriftlichen Hausaufgaben bis zum nächsten Tag

         Koordination durch die Klassenleiter (mit Hilfe des Klassenbuchs)

 

 

Grundsätze zu den Leistungsnachweisen (§ 53)


  • keine Stegreifaufgaben an Schulaufgabentagen (§ 53.2)
  • Der Stoff von Stegreifaufgaben bezieht sich auf höchstens zwei unmittelbar voran gegangene Unterrichtsstunden (§ 55.2). Hat ein Schüler die erste dieser beiden Unterrichtsstunden gefehlt und war in der letzten - also der Stegreifaufgabe unmittelbar voraus gehenden - Unterrichtsstunde anwesend, so hat er auf Grund der Nachholpflicht die Stegreifaufgabe dennoch mitzuschreiben, wenn der geprüfte Stoff zwei Wochenstunden umfasst.
  • In Jahrgangsstufe 11 und 12 werden in jedem Ausbildungsabschnitt in allen Fächern mindestens zwei kleine Leistungsnachweise, darunter wenigstens ein mündlicher, gefordert;

                im W-Seminar werden in 11/1 und 11/2 jeweils mindestens zwei kleine Leistungsnachweise gefordert;

                im P-Seminar werden mindestens zwei kleine Leistungsnachweise gefordert (§ 53.3)

  • prüfungsfreie Zeiten: die Woche vor den Weihnachtsferien

 

 

Ersatz einer Schulaufgabe durch eine andere (gleichwertige) Form von Leistungsnachweis (einheitlich für eine Jahrgangsstufe / Ausbildungsrichtung) (§ 54.2)

 

  • in den Klassen 6 und 8 wird der bayerische Deutschtest in Verbindung mit einem 2. schulinternen Test als Schulaufgabe gewertet
  • in den Klassen 5 und 7 wird eine Aufsatz-Schulaufgabe im Fach Deutsch durch zwei schulinterne Leistungstests ersetzt
  • in Mathematik und Englisch zählt der Jahrgangsstufentest als mündliche Note

 

 

Mündliche Prüfung in den mod. Fremdsprachen anstelle einer Schulaufgabe (§ 54.1)

 

  • Englisch:         Gruppenprüfung

                                           in Jahrgangsstufe 6

                                           in Jahrgangsstufe 9

 

  • Französisch:   Gruppenprüfung

                                           in Jahrgangsstufe 7 (ntg)

                                           in Jahrgangsstufe 9 (sg)

                                          

  • Spanisch:        Gruppenprüfung

                                            in Jahrgangsstufe 10

                                            in Jahrgangsstufe 11

 

Nach einem detaillierten, schriftlich vorgelegten Prüfungsplan werden alle Schülerinnen und Schüler eine Prüfung ablegen. Die genauen Termine werden durch den Fachlehrer rechtzeitig bekannt gegeben. Selbstverständlich werden alle in der Prüfung vorkommenden Aufgabenformen und der Ablauf der Prüfung im Unterricht geübt. Wie auch bei schriftlichen Leistungserhebungen erfolgen rechtzeitig vor der Prüfung genaue Stoffangaben. Ebenso erhalten die Schüler einen Bewertungsbogen auf dem die geprüften Teilgebiete mit Bewertungseinheiten und die Note ersichtlich sind. Dieser Bewertungsbogen kann auch von den Eltern eingesehen werden.

 

 

Verwendung der Intensivierungsstunden, Teilungsstunden und Profilstunden (§ 43.1)

 

  • Intensivierungsstunden
    immer in den Kernfächern

                Jgst. 5             D, E, M

                Jgst. 6             D, E, M, L/F (teilweise Wechsel zum Halbjahr)

                Jgst. 7             E, L/F (teilweise Wechsel zum Halbjahr, Englisch verpflichtend)

                Jgst. 8             D, E, M (teilweise Wechsel zum Halbjahr)

 

                Für die Schüler sind verpflichtend:

                   2 Intensivierungsstunden in den Jgst. 5 und 6,

                   1 Intensivierungsstunde (Englisch) in Jgst. 7,

                   in den Jgst. 9 und 10 keine Intensivierungsstunden

 

  • Teilungsstunden

                zum naturwissenschaftlichen Arbeiten

                Jgst. 5       Natur und Technik (Biologie)

                Jgst. 7       Natur und Technik (Physik)

 

  • Profilstunden

                Jgst. 8       Ph, Ch (im NTG-Zweig)

                Jgst. 9       Ph, Ch (im NTG-Zweig)

                Jgst. 10  Ph, Ch (im NTG-Zweig)

                Jgst. 10  W/R, WIn (im WSG-W-Zweig)

 


Grundsätze über Beaufsichtigung der Schülerinnen und Schüler (§ 38)

  

Die Schülerinnen der Jgst. 5 bis 7 dürfen das Schulgelände während des Unterrichtstags nicht verlassen, auch nicht in der Mittagspause. In der Mittagspause dürfen nur die Schülerinnen und Schüler der Mittel- und Oberstufe das Schulgelände verlassen.

 

 

SMV, Zahl der Verbindungslehrer, Wahlverfahren für Klassen- und Schülersprecher (§ 10 ff.)

 

  • 3 SchülersprecherInnen
  • 2 Verbindungslehrer (gemeinsame Zuständigkeit)
  • Wahl der SchülersprecherInnen und Verbindungslehrer in einer Klassensprechervollversammlung am Ende des Schuljahres für das kommende Schuljahr

 

 

Nachschreiben von Schulaufgaben

  

  • Wegen Krankheit versäumte Schulaufgaben werden in der Regel am Vormittag, z. B. im eigenen Fachunterricht, nachgeschrieben.

 

 

 

Die Regelungen basieren auf Absprachen bzw. Entscheidungen des Direktorat und den verschiedenen Gremien (Lehrerkonferenz, Elternbeirat, SMV, Schulforum).

 

 

 

 

Stand: September 2011