Die Hausordnung des Burkhart-Gymnasiums Mallersdorf-Pfaffenberg

HAUSORDNUNG

 

1               Sinn der Hausordnung         

Eine große Gemeinschaft wie unser Burkhart-Gymnasium ist auf die Partnerschaft aller Angehörigen der Schulfamilie angewiesen. Die Bestimmungen der Hausordnung sollen dazu beitragen, eine gute Atmosphäre als Rahmenbedingung für die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule zu gewährleisten. Ein gutes Schulklima wird gefördert, wenn alle einander freundlich begegnen. Auch außerhalb der Schule achten die Schülerinnen und Schüler auf ein angemessenes Verhalten. Es ist zu wünschen, dass gegenseitige Rücksichtnahme und Verantwortungsgefühl den Einsatz von Ordnungsmaßnahmen überflüssig machen.

Das Burkhart-Gymnasium soll ein Ort sein, an dem man gerne lernt und arbeitet.

 

2               Allgemeines Verhalten          

2.1 In einem schönen und gut ausgestatteten Haus kann man sich nur wohl fühlen, wenn sich alle so verhalten, wie es eine große Gemeinschaft verlangt, die Einrichtungsgegen-
stände pfleglich behandeln, Schulgebäude und Schulgelände sauber halten und den Mitarbeitern des Hauses keine unnötigen Arbeiten verursachen.

2.2 Alle müssen sich so verhalten, dass sie weder sich noch andere gefährden. Das Werfen von Gegenständen jeglicher Art, im Winter auch das Werfen von Schneebällen, ist wegen der Verletzungsgefahr untersagt.

2.3 Von den Schülern wird erwartet, dass sie Böden und Wände, Stühle, Bänke und Tische sowie sonstige Einrichtungsgegenstände nicht beschmutzen oder beschädigen. Abfälle sind in die aufgestellten Eimer und Abfallbehälter zu werfen. Auch die Außenanlagen und der Schulbusplatz sind sauber zu halten; die bepflanzten Grünanlagen dürfen nicht betreten werden.

2.4 Wer Schäden verursacht, muss die Unkosten für die Wiederinstandsetzung oder Erneuerung tragen. Darüber hinaus hat er mit Ordnungsmaßnahmen zu rechnen.

2.5 Wertgegenstände und größere Geldbeträge sollen nicht in die Schule mitgebracht werden. Gegenstände, die geeignet sind, die Unterrichts- und Erziehungsarbeit oder die Ordnung und Sicherheit in der Schule zu stören, können von den Lehrkräften abgenommen und sichergestellt werden. Über den Zeitpunkt der Rückgabe entscheidet der Schulleiter.

2.6 Fundgegenstände sind beim Hausmeister abzugeben.

2.7 Kaugummis sind auf dem Schulgelände grundsätzlich verboten.

2.8 Die Benützung des Lifts ist Schülern grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmegenehmigungen erteilt die Schulleitung.

 

3               Vor und nach dem Unterricht         

3.1 Das Schulgebäude wird an Schultagen um 6.50 Uhr geöffnet.

3.2 Von 7.00 bis 7.15 Uhr stehen den Schülern der Jahrgangsstufen 5 mit 10 die Eingangshalle, das Klassenzimmer 013 und der Vorraum zur Mensa zur Verfügung. Oberstufenschüler können sich in den Oberstufenzimmern aufhalten.

3.3 Die Klassenzimmer der 5. bis 10. Klassen und die davor liegenden Flure dürfen erst ab 7.15 Uhr (mit der Aufsicht) betreten werden, die Flure vor den Fachräumen (Kunstsaal 1 und 2, Physik- und Chemiesäle) erst nach dem Gong um 7.25 Uhr.

3.4 Nach Unterrichtsschluss können sich die Schüler der Jahrgangsstufen 5 mit 10 in den Klassenzimmern des Erdgeschosses 013 und 016 oder in der Bibliothek (Silentium) aufhalten. Der Aufenthalt in allen übrigen Räumen ist nur unter Aufsicht oder mit Sondergenehmigung gestattet.

3.5 Das Schulgebäude wird an Tagen mit Nachmittagsunterricht um 16.45, an Tagen ohne Nachmittagsunterricht um 13.00 Uhr abgeschlossen.

3.6 Den Schülern der Jahrgangsstufen 11 und 12 stehen von 7.00 bis 13.00 Uhr bzw. bis 16.45 Uhr die Aufenthaltsräume der Oberstufe zur Verfügung.

3.7 Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 7 bleiben im Regelfall auch in der Mittagspause auf dem Schulgelände. Schüler der Jahrgangsstufen 8 mit 10 können nur während der Mittagspause das Schulgelände mit schriftlichem Einverständnis der Eltern verlassen, um in einem der nächstliegenden Einkaufsmärkte einzukaufen. Beim Durchgang durch den Pausenhof der St. Martin-Volksschule ist unnötiger Lärm zu vermeiden.

3.8 Nach Unterrichtsschluss wird das Klassenzimmer durch die Lehrkraft abgeschlossen.

 

4               Verhalten während der Unterrichtszeit      

4.1 Die Klassenleiter teilen in ihren Klassen bzw. Kursen einen Ordnungsdienst und einen Medienwart ein. Diese sorgen für Kreide, Tafelreinigung und Lüftung im Klassenzimmer und kümmern sich um den Tageslichtprojektor.

4.2 Wenn eine Klasse oder ein Kurs 10 Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde noch ohne Lehrer ist, meldet einer der Klassen- bzw. Kurssprecher dies zunächst im Lehrerzimmer und, falls der Lehrer nicht erreichbar ist, im Sekretariat.

4.3 Der Wechsel in einen anderen Unterrichtsraum hat ohne Verzögerung und ohne Lärm zu erfolgen. Da nicht benutzte Unterrichtsräume vom Lehrer der vorhergehenden Stunde abgesperrt werden, sind beim Wechsel des Unterrichtsraumes alle benötigten Gegenstände mitzunehmen, ggf. auch Pausenbrot und die Schulsachen für die nächsten Unterrichtsstunden.
Nach dem Unterricht in Fachräumen können die Schulsachen während der anschließenden Pause in den dafür vorgesehenen Kästen in der Eingangshalle abgelegt werden.

4.4 Das Verlassen des Schulgeländes ist während der Unterrichtszeit, also auch in den Pausen und Zwischenstunden, ohne besondere Genehmigung der Schulleitung nicht erlaubt. Diese Anordnung gilt nicht für die Zwischenstunden der Oberstufe.
Fahrschüler halten sich am Nachmittag in den ausgewiesenen Aufenthaltsräumen oder im Pausenhof auf.

4.5 Am Schluss der letzten Unterrichtsstunde im Klassenzimmer sind die Stühle hochzustellen. Für zurückbleibende Bücher kann die Schule keine Haftung übernehmen. Sportkleidung darf nicht im Klassenzimmer zurückgelassen werden. Jeder Schüler achtet auf Sauberkeit im Klassenzimmer.

 

5               Verhalten während der Pausen       

5.1 Zu Beginn der Pausen (9.00 und 10.45 Uhr) verlassen die Schüler der Klassen 5 bis 10 ihre Klassenzimmer und gehen in den Pausenbereich.

5.2 Die Schülerinnen und Schüler sind angehalten, sich bei schönem Wetter im Pausenhof aufzuhalten. Der Pausenaufenthalt ist nicht erlaubt in den Klassenzimmer, Fachräumen, auf den Gängen (Ausnahmen: Kopiergerät und Bibliothek), im Keller, im Eingangsbereich zwischen Hauptgebäude und Sporthalle und außerhalb des Schulgeländes.

5.3 Beim ersten Gongzeichen vor Ende der Pausen (9.10 und 10.55 Uhr) gehen die Schüler so rechtzeitig in ihre Unterrichtsräume, dass der Unterricht pünktlich (9.15 und 11.00 Uhr) wieder beginnen kann.

5.4 Jegliche Abfälle werden vom Verursacher selbst ordnungsgemäß in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt.

5.5 Die Klassenzimmer und andere Unterrichtsräume werden von den Lehrkräften bei Beginn der Pausen abgeschlossen und rechtzeitig vor Beginn des Unterrichts wieder geöffnet.

 

6               Sonderräume und Sportanlagen     

6.1 Fachräume dürfen erst in Anwesenheit des Fachlehrers betreten werden.

6.2 Den Aufenthalt in der Bibliothek regelt die Bibliotheksordnung, die Bestandteil der Hausordnung ist.

6.3 Auf dem Weg zum Sportunterricht benützen die Schüler den „Schmutzgang" zwischen Umkleideräumen und Dreifachturnhalle. Der „Saubergang" und die Sporthallen mit ihren Nebenräumen dürfen nur mit sauberen Sportschuhen betreten werden.

6.4 Die Außensportanlagen gehören nicht zum Pausenbereich.

 

7               Abstellen von Fahrzeugen    

7.1 Fahrräder werden in dem unter der Turnhalle (Einfahrt an der Ostseite) zu diesem Zweck vorgesehenen Raum abgestellt. Die Einfahrt zu diesem Abstellraum und die Zugänge zum Außengeräteraum und Blockspeicherraum müssen freigehalten werden.

7.2 Schüler dürfen Motorräder und Pkws nur auf den ausgewiesenen Stellplätzen abstellen.

7.3 Die Treppenaufgänge dürfen wegen des Transports von Sportgeräten nicht verstellt werden.

7.4 Die Feuerwehrzufahrt von der Burkhartstraße aus ist freizuhalten.

 

8               Veranstaltungen        

8.1 Für Veranstaltungen von Klassen oder anderen Schülergruppen im Schulbereich ist rechtzeitig vor dem Veranstaltungstermin die Genehmigung des Schulleiters einzuholen.

8.2 Das Anbringen von Plakaten im Schulbereich unterliegt der Genehmigung des Schulleiters.

 

9               Vorgehensweise bei Unfällen und Feueralarm      

9.1 Unfälle von Schülern auf dem Schulgelände und auf dem Schulweg sind unverzüglich im Sekretariat zu melden.

9.2 Das Verhalten bei Feueralarm wird durch die Feueralarmordnung geregelt, die Bestandteil der Hausordnung ist.

 

10           Sicherheitseinrichtungen      

10.1 Feuermelder, Handfeuerlöscher, Feuerlöschdecken, Verbandskästen u.ä. müssen im Bedarfsfall funktionsfähig sein. Daher ist jede missbräuchliche Benutzung untersagt.

10.2 Die Notfallhebel an den feststehenden Flügeln der Außentüren der Haupteingänge dürfen nur bei Gefahr nach unten gedrückt werden.

 

 

gez. C. Gigl, OStD

Schulleiter

 

 

 

Stand: 01.05.2011